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Dokument-ID: 1051103
Artikel I
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Artikel I
Einkommensteuergesetz 1988
idF BGBl. Nr. 21/1995 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995
(Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 6 und 20, BGBl. Nr. 400/1988)
Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:
1. | -2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988) |
3. | Es sind anzuwenden
die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vorgenommen bzw. erbracht werden. |