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Dokument-ID: 1051105
Artikel I
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Artikel I
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
idF BGBl. I Nr. 29/2000 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2000
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 29/2000, zu § 37, BGBl. Nr. 400/1988)
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999, wird wie folgt geändert:
- (Anm.: Änderung des § 37).
- (Anm.: Änderung des § 103).
- § 37 Abs. 9 ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die dem Kalenderjahr 2000 zuzurechnen sind.