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Dokument-ID: 1051110
Artikel II
Vorschrift
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Artikel II
Einkommensteuergesetz 1988
idF BGBl. Nr. 680/1994 | Datum des Inkrafttretens 27.08.1994
(Anm.: aus BGBl. Nr. 680/1994, zu den §§ 4, 10, 11, 12, 14, 17, 18, 32, 41, 45, 47, 63, 66, 77, 78, 79, 94, 102 und 116, BGBl. Nr. 400/1988)
Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 bis Z 21b betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes)
22. | Z 1 bis 9, 11, 12 und 19 bis 21 sind anzuwenden,
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23. | Es sind weiters anzuwenden
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24. | (Anm.: betrifft Inkrafttreten des § 127) |