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Dokument-ID: 130395
Vorschrift
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG)
§ 50m.
idF BGBl. I Nr. 136/1999 | Datum des Inkrafttretens 24.07.1999
Die §§ 39c und 40 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.