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Dokument-ID: 114397
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 24. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 148/2009
idF BGBl. I Nr. 148/2009 | Datum des Inkrafttretens 21.12.2009
§ 13e Abs. 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2009 tritt rückwirkend mit 15. Dezember 2009 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 148/2009)