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Dokument-ID: 748034
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 30. Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 30/2014
idF BGBl. I Nr. 30/2014 | Datum des Inkrafttretens 25.04.2014
§ 12 Abs. 3 und Abs. 6 sowie § 13 Abs. 2 und Abs. 8 Z 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2014 treten mit 1. Mai 2014 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 30/2014)