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Dokument-ID: 781111
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 32. Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 113/2015
idF BGBl. I Nr. 113/2015 | Datum des Inkrafttretens 14.08.2015
§ 3d Abs. 3, § 5 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Eine Verordnung gemäß § 5 Abs. 2 kann bereits ab dem Tag nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes erlassen werden, aber frühestens mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gelten § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung vor diesem Bundesgesetz weiter.
(BGBl. I Nr. 113/2015)