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Dokument-ID: 1046269
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 38. Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 100/2018
idF BGBl. I Nr. 100/2018 | Datum des Inkrafttretens 23.12.2018
§ 3d Abs. 1 Z 2 und § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 100/2018)