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Dokument-ID: 1091002
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 41. Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 86/2021
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 15.05.2021
§ 1 Abs. 3 Z 1, § 7 Abs. 7 und § 8 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx, BGBl. I Nr. 86/2021, treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 86/2021)