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Dokument-ID: 1132266
Vorschrift
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
§ 43. Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 185/2022
idF BGBl. I Nr. 185/2022 | Datum des Inkrafttretens 07.12.2022
§ 12 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.