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Dokument-ID: 162880
Vorschrift | Novellen
KBGG-Härtefälle-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der Kriterien für Härtefälle nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz festgelegt werden (KBGG-Härtefälle-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 405/2001
idF: BGBl. II Nr. 91/2004
(Anm. d. Red.: Aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2007)
Auf Grund des § 31 Abs. 4, letzter Satz des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: