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Muster
Dokument-ID: 130033
Artikel IV
Vorschrift
Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG)
Artikel IV
Anwendung der gesetzlichen Abfertigungsbestimmungen
idF BGBl. Nr. 354/1981 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1981
Bei Anwendung der Abfertigungsbestimmungen des § 23a Abs. 1 Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, und des § 2 Abs. 1 Arbeiter-Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 107/1979, ist die Inanspruchnahme des Sonderruhegeldes (Art. X) der Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gleichzuhalten.