Dokument-ID: 014212

Vorschrift

Verordnung: Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen

Inhaltsverzeichnis

§ 2.

idF BGBl II Nr. 246/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2009

Fahrt- und Reisekostenvergütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind im Pauschalbetrag nach § 1 nicht berücksichtigt.

(BGBl. II Nr. 246/2009)