Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 301 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (380) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (380) anzeigen-
Thema
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (47) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (47)
- (6) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (6)
- (9) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (9)
- (25) Arbeitszeit Arbeitszeit (25)
- (11) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (11)
- (6) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (6)
- (13) Mustervorlagen Mustervorlagen (13)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (red) | News | 27.10.2021
Neue Kündigungsregelung seit 01.10.2021 für Arbeiter
Die bereits für 01.07.2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern an jene für Angestellte trat nun erst am 01.10.2021 in Kraft. Was gilt es diesbezüglich für Unternehmen zu beachten?
Mit 01.10.2021 hätten die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an die Angestelltenregelungen angeglichen werden sollen. Aufgrund der Corona-Krise wird jedoch diese geplante Angleichung verschoben. Die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter gelten somit erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.09.2021 ausgesprochen werden.
Für Arbeiter gelten daher ab 01.10.2021 folgende Kündigungsfristen:
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
Im 1. und 2. Arbeitsjahr | 6 Wochen |
Ab dem 3. Arbeitsjahr | 2 Monate |
Ab dem 6. Arbeitsjahr | 3 Monate |
Ab dem 16. Arbeitsjahr | 4 Monate |
Ab dem 26. Arbeitsjahr | 5 Monate |
Durch Kollektivvertrag können für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs 6 ArbVG überwiegen, abweichende Regelungen (und damit auch kürzere Kündigungsfristen) festgelegt werden.
Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung nicht unter die genannte Dauer herabgesetzt werden, jedoch kann vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder am Letzten des Kalendermonats endet.
Bei Selbstkündigung gilt für den Arbeiter ab 01.10.2021 grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Diese kann durch vertragliche Vereinbarung bis zu einem halben Jahr verlängert werden; die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist darf allerdings nicht kürzer sein als die des Arbeiters.
Es empfiehlt sich ab sofort bei neu eingestellten Arbeitern im Dienstzettel oder im Arbeitsvertrag folgenden Passus aufzunehmen:
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der (kollektivvertraglichen) Kündigungsfrist von … [Dauer] jeweils zum … [Kündigungstermin] gekündigt werden. Ab 01.10.2021 kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber [alternativ: beiderseits] unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonats aufgelöst werden.