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Dokument-ID: 243322

Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Sachbezüge in der Elternteilzeit

Unter Sachbezügen (Sachleistungen) versteht man Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld ausbezahlt werden. Sachbezüge sind über die Lohnabrechnung abzurechnen und gelten als Teil des Arbeitsgeltes.

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