Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 301 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (380) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (380) anzeigen-
Thema
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (47) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (47)
- (6) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (6)
- (9) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (9)
- (25) Arbeitszeit Arbeitszeit (25)
- (11) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (11)
- (6) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (6)
- (13) Mustervorlagen Mustervorlagen (13)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (aga) | News | 03.01.2017
Höhe der Auflösungsabgabe 2017
Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hat der Dienstgeber eine „Auflösungsabgabe“ zu entrichten.
Höhe 2017
Die Auflösungsabgabe beträgt für das Jahr 2017 EUR 124,– (2016: EUR 121,–).
Zeitpunkt der Entrichtung
Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des echten oder freien Dienstverhältnisses gemeinsam mit den SV-Beiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten.
Im Falle der Einbringung einer Klage über die Rechtswirksamkeit der Beendigung eines Dienstverhältnisses ist die Verjährung der Verpflichtung zur Leistung der Auflösungsabgabe ab der Klagseinbringung bis zur Zustellung der Ausfertigung der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes oder der Vergleichsausfertigung an den zuständigen Krankenversicherungsträger gehemmt.
Verrechnungsgruppe
Die Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.