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Dokument-ID: 258886
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Gleitzeit
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Sie bedarf keiner kollektivvertraglichen Zulassung und kann daher in allen Branchen betriebsintern, durch eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt werden, muss aber schriftlich festgehalten sein.