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Dokument-ID: 132165

Vorschrift

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Positive Maßnahmen

idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006

Spezielle Maßnahmen zur Herbeiführung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Bundesgesetzes.