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Dokument-ID: 258336
Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag
Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer
Karenzurlaub
Anspruch auf Karenzurlaub nach dem MSchG bzw VKG bis zum 2. Geburtstag des Kindes haben ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, HeimarbeiterInnen etc Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden, wobei der Elternteil im gemeinsamen Haushalt des Kindes leben muss, für welches er Karenzurlaub beansprucht.