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Dokument-ID: 254016

Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag

Freiwillige Zuwendungen

Sozialversicherung

§ 49 Abs 3 ASVG regelt das beitragsfreie Entgelt, wobei in Z 1 bis 27 eine taxative Aufzählung der beitragsfreien Entgeltformen erfolgt. Außerdem ist bei bestimmten Entgeltarten eine Verknüpfung mit dem Einkommensteuergesetz gegeben, dh, dass bestimmte freiwillige Zuwendungen nur dann auch tatsächlich beitragsfrei behandelt werden können, wenn die Regelungen des § 68 Abs 5 Z 1 bis 7 EStG erfüllt werden. Es handelt sich hierbei um formelle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

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