Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 7. Oktober 2024 von 15:30 bis ca 18:00 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 380 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Suchergebnis filtern

  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 937197

Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Nachtschwerarbeit

Definition Nachtarbeit

Als Nacht im Sinne des AZG gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Das AZG definiert damit einen eigenständigen Begriff der Nacht. Die Nachtzeiten sind unabhängig von den Wochentagen festgelegt; dh Nachtarbeit liegt an allen Tagen der Woche vor, in denen zumindest drei Stunden in den Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr fallen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop