Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Achtung Wartungsarbeiten!
Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 7. Oktober 2024 von 15:30 bis ca 18:00 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 380 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
-
(60)
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Beginn des Arbeitsverhältnisses
(60)
- (1) Dienstzettel Dienstzettel (1)
- (39) Abschluss des Arbeitsvertrages Abschluss des Arbeitsvertrages (39)
- (4) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (4)
- (10) Entgelt Entgelt (10)
- (6) Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers (6)
-
(8)
Laufendes Arbeitsverhältnis
Laufendes Arbeitsverhältnis
(8)
- (2) Dienstverhinderungen Dienstverhinderungen (2)
- (1) Dienstfreistellungen Dienstfreistellungen (1)
- (3) Auslandsentsendungen Auslandsentsendungen (3)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren, Pfändungsverfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren, Pfändungsverfahren (1)
- (1) Unternehmens- und Betriebsübergang bzw. -auflösung Unternehmens- und Betriebsübergang bzw. -auflösung (1)
-
(16)
Besondere Arbeitsformen
Besondere Arbeitsformen
(16)
- (2) Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (2)
- (3) Freier Dienstvertrag Freier Dienstvertrag (3)
- (1) Altersteilzeit Altersteilzeit (1)
- (2) Elternteilzeit Elternteilzeit (2)
- (1) Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (1)
- (1) Ferialpraktikanten, Volontäre Ferialpraktikanten, Volontäre (1)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (2) Geschäftsführer Geschäftsführer (2)
- (1) Heimarbeit Heimarbeit (1)
- (34) Arbeitszeit Arbeitszeit (34)
- (13) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (13)
- (7) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (7)
- (14) Mustervorlagen Mustervorlagen (14)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
WEKA (bli) | News | 04.02.2015
Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen durch AZG-Novelle
Mit 1. Jänner 2015 sind durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) einige Neuerungen in Kraft getreten. Dies führt vor allem zu Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen, auch für ArbeitnehmerInnen in Home Office.
Das ASRÄG wurde mit BGBl I Nr 94/2014 kundgemacht. Dadurch wurde auch das Arbeitszeitgesetz geändert.
Fixe Arbeitszeiten
Bei fixen Arbeitszeiten sind ab sofort keine laufenden Arbeitszeitaufzeichnungen mehr nötig. Das bedeutet, dass ArbeitgeberInnen bei ArbeitnehmerInnen mit einer schriftlich festgehaltenen fixen Arbeitszeiteinteilung die Einhaltung der Arbeitszeit nur mehr am Ende einer jeder Entgeltzahlungsperiode sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorates bestätigen müssen (§ 26 Abs 5a AZG).
Achtung: Abweichungen, wie zB Mehr- oder Überstunden, müssen jedoch weiterhin laufend aufgezeichnet werden.
„Saldenaufzeichnung“ und Home Office
Bisher galt die sog „Saldenaufzeichnung“ (Aufzeichnungen, die ausschließlich über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen sind) gemäß § 26 Abs 3 AZG nur dann, wenn folgende Kriterien erfühlt waren:
Für ArbeitnehmerInnen,
- die ihre Arbeitszeit überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte verbringen und
- die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können.
Somit galt sie primär für AußdienstmitarbeiterInnen.
Durch das ASRÄG 2014 entfiel nun die Bestimmung, dass die Arbeitszeit überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte verbracht werden muss, was zu einer Ausweitung der „Saldenaufzeichnung“ führt.Dies bedeutet, dass diese nun beispielsweise auch auf MitarbeiterInnen im Home Office angewandt werden kann.
Aufzeichnung von Ruhepausen
Der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Ruhepausen wurde ausgedehnt. Die Bestimmungen des § 26 Abs 5 AZG gelten nun auch für Betriebe ohne Betriebsrat, wenn dies per schriftlicher Einzelvereinbarung festgelegt wurde. Außerdem entfällt die bisherige Beschränkung auf Ruhepause im Mindestausmaß.
Verpflichtung zur Übermittlung von Arbeitszeitaufzeichnungen an ArbeitnehmerInnen
Neu ist außerdem, dass ArbeitnehmerInnen ab sofort ein Recht darauf haben, dass ihnen die Arbeitszeitsaufzeichnungen auf Verlangen einmal im Monat kostenlos von ihren ArbeitgeberInnen übermittelt werden (§ 26 Abs 8 AZG).
Achtung: Kommen ArbeitgeberInnen dieser Verpflichtung nicht nach, führt dies zur Hemmung der Verfallsfrist.
Gemäß § 26 Abs 9 AZG ist die Verfallsfrist gehemmt, solange die Übermittlung verwehrt wird oder wegen des Fehlens von Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unzumutbar ist.
Die Änderungen sind seit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Quellen
Hinweis:
Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal Arbeitsrecht online: