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WEKA (mpe) | News | 26.03.2013
Im Vertrauen auf die Krankschreibung durch den Hausarzt
Ist dem Hausarzt die Krankengeschichte bekannt, darf der Dienstnehmer auf die Wirksamkeit der Krankschreibung durch seinen Arzt vertrauen, auch dann, wenn dieser ihn am Tag der Ausstellung nicht untersucht.
Krank oder doch arbeitsfähig?
Einem Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft wurde aufgrund seiner Rückenschmerzen ein Kuraufenthalt bewilligt, den er im November 2010 antrat. Von seinem Hausarzt, dem die Wirbelsäulenprobleme seines Patienten schon länger bekannt waren, wurde ihm der Krankenstand bescheinigt, beginnend mit dem ersten Tag der Kur. Die Ausstellung der Krankmeldung erfolgte ohne Untersuchung durch den Arzt am gleichen Tag.
Dem Dienstnehmer wurde vom Arbeitgeber gekündigt mit der Begründung, er habe nicht wissen können ob er nicht doch arbeitsfähig ist, wenn er vom Hausarzt nicht untersucht wurde.
Der Dienstnehmer ging gegen die Kündigung gerichtlich vor und bekam vom OLG Graz Recht.
Auf die Krankschreibung ist verlass
Der OGH wies die außerordentliche Revision der Beklagten zurück mangels Aufzeigen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
In seiner Begründung hielt er fest, dass der Dienstnehmer im Regelfall auf eine ärztliche Krankschreibung bzw ihrer Richtigkeit vertrauen darf. Wie das Berufungsgericht schon festgehalten hat, wusste der Arzt von den massiven Wirbelsäulenproblemen des Dienstnehmers und konnte somit zutreffend den Krankenstand für die Zeit der Therapie ausstellen.
Weiters wird mit dem Vorliegen der ärztlichen Krankschreibung dem Dienstnehmer der gute Glaube in seine Arbeitsunfähigkeit zugebilligt.
Ein Kuraufenthalt rechtfertigt den Krankenstand, sofern er dazu beiträgt, den regelrechten Körper- und Geisteszustand zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen. Nur für Wellnessaufenthalte oder gewerbliche Massagen gilt das nicht.
OGH vom 24.01.2013, 8 ObA 82/12k
Weitere Infos
Mehr zum Thema Krankenstand und Kündigung/Entlassung finden Sie auf www.weka.at/arbeitsrecht unter:
Fachbeitrag Entlassung im Krankenstand
Fachbeitrag Kündigung im Krankenstand
Muster Entlassung – Genesungswidriges Verhalten während eines Krankenstandes