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WEKA (bli) | News | 27.09.2011
Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2011/2012
Gerade die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel bieten sich an, um die dazwischen liegenden Tage davor oder danach einzuarbeiten. Dies sollte rechtzeitig geplant werden! Anbei die Termine für den Beginn des Einarbeitens für 2011/2012.
Unter Einarbeiten ist eine Umverteilung der Normalarbeitszeit zu verstehen, dh die in den Wochen des Einarbeitens geleisteten Arbeitsstunden gelten nicht als Überstunden, sondern sind lediglich verteilte Normalarbeitszeitstunden.
Dauer des Einarbeitens
Gemäß § 4 Abs 3 AZG können so genannte „Fenstertage“, also Werktage die vor oder nach einem Feiertag liegen, an Werktagen in einem Zeitraum von bis zu 13 Wochen eingearbeitet werden. Dies kann sowohl vor als auch nach den einzuarbeitenden Tagen erfolgen. Durch den Kollektivvertrag kann der Einarbeitungszeitraum verlängert werden. Auch per Betriebsvereinbarung kann unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 1a AZG eine solche Verlängerung erfolgen.
Während des Einarbeitens darf die tägliche Normalarbeitszeit
- bei einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen zehn Stunden
- bei einem längeren Einarbeitungszeitraum neun Stunden
nicht überschreiten.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 50 Stunden nicht überschreiten.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für werdende oder stillende Mütter und für Jugendliche.
Gemäß § 8 MSchG dürfen werdende oder stillende Mütter nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Somit sind diese vom Einarbeiten der Arbeitszeit weitgehend ausgeschlossen.
Bei Jugendlichen darf die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten. Der Einarbeitungszeitraum beträgt für sie grundsätzlich nur 7 Wochen, allerdings kann dieser durch eine Betriebsvereinbarung auf maximal 13 Wochen verlängert werden.
Termine fürs Einarbeiten 2011/2012
Soweit der Kollektivvertrag bzw die Betriebsvereinbarung keine Ausweitung des Einarbeitungszeitraums vorsieht, gelten für den Beginn des Einarbeitens in Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und den Tagen rund um den Jahreswechsel folgende Termine:
Beginndatum fürs Einarbeiten | Einzuarbeitender Arbeitstag |
|
ab 26.09.2011 | für Samstag, den | 24.12.2011 |
ab 28.09.2011 | für Dienstag, den | 27.12.2011 |
ab 29.09. 02011 | für Mittwoch, den | 28.12.2011 |
ab 30.09.2011 | für Donnerstag, den | 29.12.2011 |
ab 01.10.2011 | für Freitag, den | 30.12.2011 |
ab 03.10.2011 | für Samstag, den | 31.12.2011 |
ab 04.10.2011 | für Montag, den | 02.01.2012 |
ab 05.10.2011 | für Dienstag, den | 03.01.2012 |
ab 06.10.2011 | für Mittwoch, den | 04.01.2012 |
ab 07.10.2011 | für Donnerstag, den | 05.01.2012 |
ab 10.10.2011 | für Samstag, den | 07.01.2012 |
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