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Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Kündigung – Grundlagen
Allgemeines
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte und Arbeiter in § 20 AngG bzw § 1159a ABGB.
Die Kündigung muss nicht begründet werden. Die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind allerdings durch Kündigungsbeschränkungen zugunsten besonders geschützter Arbeitnehmer (Mütter, Präsenzdiener, Behinderte, ältere Arbeitnehmer etc) eingeschränkt. Kündigungen durch den Arbeitgeber können auch unter bestimmten Voraussetzungen als unwirksam angefochten werden (formale Gründe: zB Verstoß gegen § 105 ArbVG – Verständigung des Betriebsrats, Verstoß gegen § 45a AMFG – Frühwarnsystem; inhaltliche Gründe: zB Sozialwidrigkeit, Kündigung wegen verpönter Motive).