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Dokument-ID: 260129

WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Pendlerpauschale

Voraussetzungen

Dem Arbeitnehmer steht eine Pendlerpauschale zu,

  • wenn der Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst („kleine Pendlerpauschale“) oder
  • die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt („große Pendlerpauschale“).

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