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WEKA (aga) | News | 29.08.2013
Elternteilzeit auch für Adoptiveltern ab 1.8.2013
Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelte Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.
Durch das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde die Adoption eines Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner des leiblichen Elternteils ermöglicht.
In MSchG und VKG wurde mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl I Nr 138/2013) sichergestellt, dass Adoptiveltern Elternteilzeit und Elternkarenz in Anspruch nehmen können. In Verbindung mit dem Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 gilt dies auch für eingetragene Partner, wenn es sich um das leibliche Kind des anderen gleichgeschlechtlichen Partners handelt. Diese Änderung trat mit 1.8.2013 in Kraft und gilt für Kinder, die nach dem 31.08.2013 adoptiert wurden (BGBl I Nr 179/2013).