Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach urlaub lieferte 515 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (2) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (2)
-
(36)
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Beginn des Arbeitsverhältnisses
(36)
- (1) Dienstzettel Dienstzettel (1)
- (14) Abschluss des Arbeitsvertrages Abschluss des Arbeitsvertrages (14)
- (2) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (2)
- (14) Entgelt Entgelt (14)
- (5) Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers (5)
- (19) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (19)
-
(32)
Besondere Arbeitsformen
Besondere Arbeitsformen
(32)
- (3) Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (3)
- (6) Freier Dienstvertrag Freier Dienstvertrag (6)
- (3) Altersteilzeit Altersteilzeit (3)
- (4) Elternteilzeit Elternteilzeit (4)
- (5) Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (5)
- (2) Fallweise Beschäftigte Fallweise Beschäftigte (2)
- (1) Ferialpraktikanten, Volontäre Ferialpraktikanten, Volontäre (1)
- (4) Arbeitskräfteüberlassung Arbeitskräfteüberlassung (4)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (1) Geschäftsführer Geschäftsführer (1)
- (1) Heimarbeit Heimarbeit (1)
- (9) Arbeitszeit Arbeitszeit (9)
- (9) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (9)
-
(19)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(19)
- (5) Kündigung Kündigung (5)
- (2) Entlassung Entlassung (2)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (1) Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungs- und Entlassungsschutz (1)
- (3) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (3)
- (1) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (1)
- (1) Urlaubsersatzleistung Urlaubsersatzleistung (1)
- (3) Abfertigung alt und neu Abfertigung alt und neu (3)
- (1) Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung (1)
- (19) Mustervorlagen Mustervorlagen (19)
-
Kategorie
-
Datum
- x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 1984
§ 40d. Weitere Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung
idF BGBl. I Nr. 98/2012 | Datum des Inkrafttretens 15.11.2012
(1) Ein Dienstnehmer, der aus dem Ausland nach Österreich überlassen wird, hat unbeschadet des auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Rechts für die Dauer der Überlassung zwingend Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 67, sofern das Urlaubsausmaß nach den Rechtsvorschriften des Heimatstaates geringer ist. Nach Beendigung der Überlassung behält der Dienstnehmer den der Dauer der Überlassung entsprechenden aliquoten Teil der Differenz zwischen dem nach österreichischem Recht höheren Urlaubsanspruch und dem Urlaubsanspruch, der ihm nach den Rechtsvorschriften des Heimatstaates zusteht.
(2) Ein Dienstnehmer, der aus dem Ausland nach Österreich überlassen wird, hat unbeschadet des auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Rechts für die Dauer der Überlassung zwingend Anspruch auf
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unfall einschließlich der Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses, bei Feiertagen und bei Dienstverhinderung aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen in der gültigen Dauer und Höhe,
- Beachtung der gültigen Kündigungsfristen und Kündigungstermine sowie der Normen über den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz und
- Kündigungsentschädigung,
soweit dies günstiger ist als die Ansprüche nach den Rechtsvorschriften des Heimatstaates.