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Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Wesen und Merkmale von GmbH-Geschäftsführern
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) finden sich im GmbH-Gesetz. Dieses enthält auch Regelungen über die Leitung der Gesellschaft.Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250891 -
Merkmale eines Ferialpraktikums bzw Volontariats
Es gibt verschiedene Formen der Ferialarbeit. In der Praxis wird zwischen Ferialpraktikanten, Ferialarbeitnehmern und Volontären unterschieden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241445 -
Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Beurteilung des Geschäftsführers als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder Werkvertrags- (Auftrag-)nehmer hängt unter anderem von den gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten abPetra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260662 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Muster eines Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung kürzer als ein Monat
Muster eines „echten“ Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für höchtstens ein Kalendermonat abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561827 -
Freier Dienstvertrag – ohne Befristung
Muster eines freien Dienstvertrages ohne Befristung mit ausführlichen Erläuterungen. Für freie Dienstverträge gilt mangels anwendbarer arbeitsrechtlicher Bestimmungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498898 -
Homeoffice
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Freier Dienstvertrag – mit Befristung
Muster eines befristeten freien Dienstvertrages mit ausführlichen Anmerkungen. Das freie Dienstverhältnis endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Auflösungserklärung bedarf.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498776 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Altersteilzeitvereinbarung
Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561883 -
Telearbeit (Homeoffice)
Da Telearbeit in Österreich bisher gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf diese im Einzelnen stets der vertraglichen Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009904 -
Elternteilzeitvereinbarung Änderung – Verteilung der Arbeitszeit
Muster zur Abänderung einer vereinbarten Elternteilzeit. Sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber können eine Änderung einmal verlangen. Dies ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Änderung schriftlich bekannt zu geben.Andrea Futterknecht - Beate Kiewlicz | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 896831 -
Betriebsvereinbarung – Homeoffice gem § 97 Z 27 ArbVG (außerbetriebliche Arbeitsstätte)
Muster einer Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten für Telearbeit (in der Wohnung des Mitarbeiters) mit ausführlichen Anmerkungen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Stefan Zischka - Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld - Anika Kollar | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678284