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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.5.1.2 Arbeitnehmer als Partner des Zusammenschlusses
1470
Nimmt ein bisheriger Arbeitnehmer mit einer Vermögenseinlage oder als Arbeitsgesellschafter am Zusammenschluss teil, erfolgt die Änderung der Einkunftsart von nicht selbstständiger Arbeit auf eine der drei betrieblichen Einkunftsarten erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw der Meldung beim für die übernehmende Mitunternehmerschaft zuständigen FA (§ 26 Abs 2 UmgrStG). Besteht das Arbeitsverhältnis ruhend weiter, ist die Abfertigungsrückstellung weiterzuführen und erst aufzulösen, wenn das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis beendet wird (EStR 2000 Rz 3334). Die Auszahlung der Abfertigung ist eine Betriebsausgabe und unterliegt beim Empfänger der Besteuerung gemäß § 67 Abs 3 EStG 1988 (LStR 2002 Rz 1074).
1471
Ist ein Geschäftsführer Dienstnehmer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG oder GmbH & atypische stille Gesellschaft, wird dieses Dienstverhältnis durch einen Zusammenschluss der Personengesellschaft mit dieser Person nicht berührt.