Entgeltfragen bei Beendigung

  • Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen

    Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Einmalzahlung des Dienstgebers bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu verstehen. Es handelt sich dabei um über gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023559
  • Kündigungsentschädigung

    Zur Berechnung der Ansprüche des Arbeitnehmers ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie lange das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Beendigung weiterbestanden hätte.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128069
  • Gehaltsreduktion bei Änderungskündigungen

    Unter einer Änderungskündigung wird eine Kündigung verstanden, die im Regelfall ausgesprochen wird, damit sich der oder die Arbeitnehmer:in mit einer meist verschlechternden Änderung des Arbeitsvertrages einverstanden erklärt.
    Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128070
  • Urlaubsersatzleistung

    Gem § 10 Urlaubsgesetz gebührt einem Arbeitnehmer eine Urlaubsersatzleistung, wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Verbrauch des Urlaubs gekommen ist.
    Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128071
  • Vergleichszahlungen

    Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153
  • Abfertigung (Alt)

    Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch besteht nicht bei Selbstkündigung, vorzeitigem Austritt oder bei Verschulden einer vorzeitigen Entlassung.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252383
  • Berechnung der Abfertigung Alt

    Das Ausmaß der Abfertigung richtet sich nach dem für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Bei wöchentlicher Auszahlung ist dieses Entgelt auf einen Monatslohn umzurechnen.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023467
  • Höhe der Abfertigung alt

    Die Höhe der gesetzlichen Abfertigung ist abhängig von der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Die Anrechnung von Vordienstzeiten von anderen Arbeitgebern für die Berechnung der Abfertigung ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann aber vereinbart werden.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242321
  • Abfertigung (Neu)

    Die Abfertigung neu gebührt unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat jedes Monat 1,53 % des monatlichen Entgelts als BV-Beiträge einzuzahlen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257349
  • Abgabenrechtliche Behandlung von Abfertigungszahlungen

    Die Lohnsteuer ist bei Abfertigungszahlungen entweder nach der Vervielfachermethode oder nach der Steuersatzmethode zu ermitteln. Bei der Berechnung ist zwingend jene Methode zu wählen, die für den Arbeitnehmer das günstigere Ergebnis bringt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242486