Lohn- und Gehaltspfändung

Lohnpfändung tritt ein, wenn Gläubiger auf das Einkommen eines Arbeitnehmers zugreifen, um offene Schulden zu begleichen. Erfahren Sie alles zu rechtlichen Aspekten und Pfändungsfreigrenzen.

Praxiswissen

  • Arbeitsschritte bei Einlangen einer Lohnpfändung

    Unter Lohnpfändung versteht man die Zwangsexekution auf den Arbeitsverdienst des Schuldners. Voraussetzung zur Lohnpfändung ist ein Antrag des Gläubigers beim Bezirksgericht, der vom Gericht bewilligt wird.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252849
  • Ermittlung des pfändbaren Einkommens

    Bei der Ermitlung des pfändbaren Einkommens sind Lohn, Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Provisionen, Prämien, Jubiläumsgelder, Sachbezüge oder auch Leistungen von Dritten zu berücksichtigen.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257690
  • Unpfändbare Bezüge

    Unter die unpfändbaren Forderungen fallen zB Aufwandsentschädigungen, Pflegegeld, Beihilfen des AMS, Mietzinsbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld oder die Schulfahrtsbeihilfe.
    WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242582
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