Urlaub

Praxiswissen

  • Urlaubsanspruch und Ausmaß

    Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942
  • Anrechnung von Vordienstzeiten

    Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025
  • Urlaubsentgelt

    Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887
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Muster

  • Betriebsurlaub

    An dieser Stelle finden Sie eine hilfreiche Mustervereinarung für den Betriebsurlaub. Der Betriebsurlaub ist gem OGH mit jedem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren.
    Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1109961
  • Unbezahlter Urlaub über einem Monat

    Mustervereinbarung über einen unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat mit ausführlichen Anmerkungen. Der unbezahlte Urlaub wird arbeitsrechtlich auch gerne als „freiwillige Karenz“ bezeichnet.
    Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763581
  • Unbezahlter Urlaub unter einem Monat

    Mustervereinbarung über die Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs (freiwillige Karenz) von unter einem Monat. Dauert der unbezahlte Urlaub bis zu einem Monat, besteht weiterhin die Pflichtversicherung.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763582
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