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Urlaub
Praxiswissen
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Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942 -
Anrechnung von Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025 -
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887
Muster
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Betriebsurlaub
An dieser Stelle finden Sie eine hilfreiche Mustervereinarung für den Betriebsurlaub. Der Betriebsurlaub ist gem OGH mit jedem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren.Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1109961 -
Unbezahlter Urlaub über einem Monat
Mustervereinbarung über einen unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat mit ausführlichen Anmerkungen. Der unbezahlte Urlaub wird arbeitsrechtlich auch gerne als „freiwillige Karenz“ bezeichnet.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763581 -
Unbezahlter Urlaub unter einem Monat
Mustervereinbarung über die Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs (freiwillige Karenz) von unter einem Monat. Dauert der unbezahlte Urlaub bis zu einem Monat, besteht weiterhin die Pflichtversicherung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763582