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Geringfügige Beschäftigung
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Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245356 -
Meldevorschriften bei geringfügig Beschäftigten
So wie jeden „echten“ Dienstnehmer hat der Dienstgeber auch jeden geringfügig Beschäftigten vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255608 -
Verrechnung des Unfallversicherungsbeitrages
Liegt ein geringfügiges Dienstverhältnis vor, dann besteht für den Dienstnehmer nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsbeitrag ist ausschließlich vom Dienstgeber zu leisten.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245455 -
Pauschalierte Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten
Die pauschalierte Dienstgeberabgabe ist zu leisten, wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260580 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten aus, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163 -
Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung kürzer als ein Monat
An dieser Stelle findet sich ein Muster eines „echten“ Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für höchtstens ein Kalendermonat abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561827 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Hier finden Sie ein Muster eines Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Fallweise Beschäftigung – Vereinbarung
Muster für eine Vereinbarung über eine fallweise Beschäftigung. Eine solche liegt vor, wenn eine Person in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig wird und die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678317