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Telearbeit
Telearbeit bietet flexibles Arbeiten von zuhause. Informieren Sie sich über rechtliche Rahmenbedingungen, Ansprüche und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich Telearbeit.
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Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Telearbeit und Lohnsteuer
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Werbungskosten bei Telearbeitsvereinbarungen geltend gemacht werden können oder wann Arbeitnehmer:innen die Telearbeitspauschale zusteht.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Beendigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Es ist zulässig, eine Homeoffice-Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1164207 -
Telearbeitsvereinbarung
Um Telearbeit begründen zu können, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anbei finden Sie ein diesbezügliches Muster.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1088599 -
Homeoffice-Vereinbarung – Kündigung aus wichtigem Grund
Es ist zulässig, eine Homeoffice Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1164202