Dienstverhinderung

  • Dienstverhinderung

    Mit dem BGBl I 153/2017 wurden Angestellte beim Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit und Unglücksfall an die Systematik der Entgeltzahlung der Arbeiter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) angeglichen.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051013
  • Private Dienstverhinderungen

    Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051015
  • Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unglücksfall

    Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unglücksfall nach Antritt des Dienstverhältnisses an der Leistung seiner Dienste verhindert, so behält er gem § 8 Abs 1 AngG und § 2 Abs 1 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051017
  • Dienstverhinderung wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

    Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Berufskrankheit oder Arbeitsunfall an der Leistung seiner Arbeit verhindert, so behält er gem § 8 Abs 2a AngG und § 2 Abs 5 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051019
  • Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung

    Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.
    Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500
  • Krankenstandsbestätigung – Aufforderung zur Übersendung

    Aufforderungsmuster des Dienstgebers, eine Krankenstandsmeldung unverzüglich vorzulegen. Mit zusätzlichen Anmerkungen und Beispielen zur Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes, Anspruchsdauer, Entgelthöhe und Höchstentgeltdauer.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796281