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Praxiswissen
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Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942 -
Anrechnung von Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025 -
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887 -
Erkrankung im Urlaub
Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243049 -
Urlaubsablöse
Urlaubsablösen bedeuten die Ablösung eines offenen Urlaubsanspruchs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaubsablösen sind unzulässig, weil sie dem Erholungszeck des Urlaubs zuwiderlaufen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257972 -
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub – oder auch freiwillige Karenz genannt – kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248060 -
Betriebsurlaub
Ein Urlaub bedarf aber grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer. Weder kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen, noch kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig in Anspruch nehmen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109959