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Entlassung Grundlagen
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Verwarnung
Mit der „schlichten Verwarnung“ kann der Dienstgeber auf ein Fehlverhalten des Dienstnehmers aufmerksam machen. Wurde für ein Verhalten bereits eine Verwarnung ausgesprochen, kann der Dienstnehmer aus demselben Grund nicht mehr entlassen werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 654985 -
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrates; erst die aufgrund eines solchen Verfahrens ausgesprochene Sanktion ist eine „Disziplinarmaßnahme“ iSd § 102 ArbVG.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 649465 -
Entlassung – Grundlagen
Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Entlassung im Krankenstand
Unterlassung der Arbeitsleistung kann ein Entlassungsgrund sein, wenn sie ungerechtfertigt ist. Ein Beitrag zur Entlassung im Krankenstand in Bezug auf Melde-, Nachweispflicht etc.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251874