Teilzeitarbeit

Praxiswissen

  • Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung

    Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt

    Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033
  • Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht

    Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.
    Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784
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