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Dokument-ID: 899735
Artikel X
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Artikel X
Anwendung des Abgabenänderungsgesetzes 1976
idF BGBl. Nr. 704/1976 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1977
(Anm.: Zu ASVG, BGBl. Nr. 189/1955)
Soweit nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Einheitswerte land(forst)wirtschaftlicher Betriebe heranzuziehen sind, sind hiebei für Zeiträume ab 1. Jänner 1977 jeweils auch Erhöhungen dieser Einheitswerte nach dem Abgabenänderungsgesetz 1976, BGBl. Nr. 143, zu berücksichtigen.