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Muster
Dokument-ID: 184091
Neunter Teil
Abschnitt I
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Neunter Teil
Sonderbestimmungen
Abschnitt I
Versicherung der unständig beschäftigten Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft
§ 461.
idF BGBl. I Nr. 66/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1974 | Datum des Außerkrafttretens 31.12.2018
(Anm. d. Red.: § 461 wurde gem. BGBl. I Nr. 79/2015 idF BGBl. I Nr. 162/2015 und BGBl. I Nr. 66/2017 aufgehoben.)