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Dokument-ID: 617963
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 489. Übernahme der Verwaltung des Pensionsinstitutes
idF BGBl. I Nr. 139/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2013
Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau übernimmt mit 1. Jänner 2014 die Verwaltung des Pensionsinstitutes. Die Funktion des/der leitenden Angestellten des Pensionsinstitutes wird mit diesem Zeitpunkt vom/von der leitenden Angestellten der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wahrgenommen.
(BGBl. I Nr. 139/2013)