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Dokument-ID: 183926
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 345a. Landesschiedskommission
idF BGBl. I Nr. 130/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014 | Datum des Außerkrafttretens 01.01.2014
(Anm. d. Red.: § 345a wurde gem. BGBl. I Nr. 130/2013 aufgehoben.)