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Dokument-ID: 1080891
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 306a. Nichtanrechnung von Übergangsgeld
idF BGBl. I Nr. 158/2020 | Datum des Inkrafttretens 24.12.2020
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
(BGBl. I Nr. 158/2020)