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Dokument-ID: 184225
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 549. Schlußbestimmung zu Art. IV des Arbeitsrechtlichen Begleitgesetzes, BGBl. Nr. 833/1992
idF BGBl. I Nr. 138/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1998
§ 5 Abs. 2 zweiter Satz dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(BGBl. Nr. 833/1992, Art. IV Z 2) – 30.12.1992.