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Dokument-ID: 184284
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 604. Schlussbestimmung zu Art. 1 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 8/2003
idF BGBl. I Nr. 8/2003 | Datum des Inkrafttretens 15.02.2003
§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2003 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.