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Dokument-ID: 184328
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 648. Schlussbestimmung zu Art. 1 Teil 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009 (71. Novelle)
idF BGBl. I Nr. 147/2009 | Datum des Inkrafttretens 31.12.2009
Die §§ 31 Abs. 4 Z 2 bis 4 und Abs. 5 Z 23, 49 Abs. 3 Z 28, 104 Abs. 6, 108a Abs. 1, 292 Abs. 14, 298 Abs. 2 sowie 625 Abs. 12 Z 4 und 5 und Abs. 15 sowie Abschnitt VIIIb des Achten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 147/2009)