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Dokument-ID: 184335
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 655. Schlussbestimmung zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010
idF BGBl. Nr. 189/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1956
Die §§ 65 Überschrift und Abs. 1, 67 Abs. 5 und 7 Z 6, 67a Abs. 4 und 68 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 58/2010)