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Dokument-ID: 568636
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 672. Schlussbestimmung zu Art. 7 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2013
idF BGBl. I Nr. 67/2013 | Datum des Inkrafttretens 18.04.2013
§ 44 Abs. 1 Z 13 lit. d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2013 tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
(BGBl. I Nr. 67/2013)