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Dokument-ID: 183674
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld
idF BGBl. I Nr. 30/2017 | Datum des Inkrafttretens 19.01.2017
(1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld mit einem Anspruch auf Krankengeld oder einem Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld.
(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.
(BGBl. I Nr. 30/2017)